Ihre Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, per Entgeltumwandlung betrieblich vorzusorgen. Wie Sie daraus einen echten Vorteil für Ihr Unternehmen machen, lesen Sie hier.
Warum das Thema auf Ihren Tisch gehört, bevor der erste Mitarbeiter danach fragt.
Betriebliche Altersvorsorge ist keine freiwillige Zusatzleistung, über die Sie erst nachdenken müssen, wenn jemand fragt. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Das heißt: Jeder Ihrer Mitarbeiter kann verlangen, einen Teil seines Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Als Arbeitgeber müssen Sie das ermöglichen.
Die gute Nachricht: Was zunächst wie eine Verwaltungsaufgabe klingt, ist eine der wenigen Gelegenheiten, gesetzliche Vorgaben und Personalstrategie zu verbinden. Beiträge aus Entgeltumwandlung sind bis zu gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Ihre Mitarbeiter sorgen vor, Ihr Unternehmen zeigt Haltung.
Wer das Thema aktiv gestaltet, statt nur zu reagieren, entscheidet selbst über Anbieter, Konditionen und Außenwirkung. Wer wartet, bekommt irgendwann den Vertrag vorgelegt, den ein Mitarbeiter mitbringt.
Der Arbeitgeberzuschuss ist gesetzlich geregelt — wie Sie ihn nutzen, entscheiden Sie.
Wenn Mitarbeiter Entgelt umwandeln, sparen Sie als Arbeitgeber in der Regel Sozialversicherungsbeiträge — nämlich soweit das umgewandelte Entgelt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegt. Der Gesetzgeber verlangt, dass Sie diese Ersparnis weitergeben: 15 Prozent Zuschuss auf den umgewandelten Beitrag, soweit Sie durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Sie können diesen Zuschuss als lästige Vorgabe behandeln. Oder Sie machen daraus, was er sein kann: ein sichtbares Zeichen, dass Ihr Unternehmen die Vorsorge seiner Mitarbeiter ernst nimmt. Kommuniziert als Teil Ihres Vergütungspakets, wirkt derselbe Zuschuss völlig anders als eine stille Buchung in der Lohnabrechnung.
Wer mehr will, kann mehr geben. Mit einem freiwillig erhöhten Zuschuss oder einem rein arbeitgeberfinanzierten Modell wird aus der gesetzlichen Basis ein Instrument, das im Bewerbungsgespräch einen Unterschied macht.
Das Betriebsrentengesetz kennt fünf Durchführungswege — welcher passt, hängt von Ihrem Unternehmen ab.
Nicht jeder Weg passt zu jedem Betrieb. Größe, Branche, Verwaltungsaufwand und die Frage, wie viel Verantwortung Sie selbst tragen wollen, entscheiden mit. Ein Überblick:
Eine gut aufgesetzte bAV zahlt nicht nur auf Konten ein, sondern auf Ihre Position als Arbeitgeber.
Fachkräfte vergleichen heute mehr als das Gehalt. Eine betriebliche Altersvorsorge, die erklärt und gelebt wird, gehört zu den Dingen, die bleiben, wenn das Gespräch vorbei ist. Drei Wirkungen sehen wir in der Praxis immer wieder:
Unser Beratungsprozess ist klar gegliedert — Sie wissen in jedem Moment, wo Sie stehen.
Wir beraten Sie dort, wo es für Sie passt: an einem unserer Standorte, direkt in Ihrem Unternehmen oder online. Der Ablauf folgt immer demselben Grundmuster:
Wer FALCURA wählt, bekommt keinen wechselnden Kontakt, sondern Beratung aus einer Hand.
FALCURA Finance ist ein Experten-Netzwerk für Personalbindung und betriebliche Vorsorge. Unser Hauptstandort ist Köln, weitere Standorte sind Kaufbeuren, Kevelaer und Kreuztal. Wir sind als Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d GewO tätig und arbeiten mit zahlreichen ausgewählten Produktpartnern zusammen — auf dieser Vermittlergrundlage beraten wir; die genaue Beratungsgrundlage erhalten Sie mit unserer Erstinformation.
Bei uns betreut Sie ein fester Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt und über Jahre begleitet. Denn eine bAV ist kein Abschluss, sondern eine Beziehung: Mitarbeiter kommen und gehen, Gehälter ändern sich, das Konzept muss mitwachsen.
Unsere Vergütung erfolgt über die Produktpartner — für Sie fallen keine gesonderten Beratungshonorare an.
Antworten auf die Fragen, die Arbeitgeber zur bAV am häufigsten stellen.
Sie müssen keine eigene Betriebsrente einführen. Aber Ihre Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) — verlangt ein Mitarbeiter sie, müssen Sie einen Weg dafür bereitstellen. Deshalb lohnt es sich, das Thema selbst zu gestalten, bevor es an Sie herangetragen wird.
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Unsere Vergütung erfolgt über die Produktpartner in Form von Provisionen — gesonderte Beratungshonorare fallen für Sie nicht an. Das sagen wir Ihnen so klar, weil Transparenz zur Beratung gehört.
Weniger, als viele erwarten. Der Aufwand hängt vom gewählten Durchführungsweg ab — bei der Direktversicherung etwa beschränkt er sich im Wesentlichen auf die Lohnabrechnung. Wir richten das Konzept so ein, dass es zu Ihren internen Abläufen passt, und bleiben persönlich erreichbar, wenn Fragen auftauchen.
Das Betriebsrentengesetz regelt, was mit den Anwartschaften geschieht — je nach Durchführungsweg und Vertragsgestaltung. Wichtig für Sie: Diese Fälle werden von Anfang an im Konzept mitgedacht, damit ein Personalwechsel keine offenen Fragen hinterlässt.
Bestehende Verträge sind kein Hindernis, sondern Teil der Ausgangslage. Im dritten Schritt unseres Beratungsprozesses erfassen wir alles, was bereits besteht, und prüfen, ob es weitergeführt, angepasst oder ergänzt werden sollte. Nichts wird vorschnell gekündigt.
Ja. Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung gilt für Unternehmen jeder Größe, und gerade in kleinen Teams wirkt ein sichtbares Vorsorgeangebot stark auf Bindung und Vertrauen. Das Konzept wird an Ihre Größe angepasst — nicht umgekehrt.
Im kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch klären wir, wo Ihr Unternehmen steht und welche Möglichkeiten die betriebliche Altersvorsorge Ihnen eröffnet. Vor Ort an einem unserer Standorte, bei Ihnen im Unternehmen oder online — mit einem festen Ansprechpartner, der bleibt.
Kostenfreies Erstgespräch vereinbaren →FALCURA Finance GmbH
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Geschäftsführer: Nico Kremer
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Berufsbezeichnung: Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland
Registrierungsnummer: D-HCF0-7DQR0-70
Zuständige Aufsichtsbehörde: IHK zu Köln, Unter Sachsenhausen 10–26, 50667 Köln
Vermittlerregister: www.vermittlerregister.info
Registerführende Stelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin
Berufsrechtliche Regelungen: § 34d GewO, Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV), §§ 59–68 VVG — einsehbar unter gesetze-im-internet.de
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Stand: Juli 2026